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Diese Reisebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und velonobilis und dem seltenen Fall einer vom Üblichen abweichenden Reservierung oder Durchführung der Reise. Sie entsprechen den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechtes. Die Reisebedingungen werden von dem Reiseteilnehmer mit der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie deshalb den folgenden Text sorgfältig durch. Beachten Sie insbesondere, dass für die angebotenen Reisen eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist.

1. Anmeldung

Reiseanmeldungen sind telefonisch, postalisch oder per Fax möglich. Mit der Anmeldung bietet der Kunde velonobilis den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in dem Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch velonobilis zustande. Der Unterzeichnende erklärt mit seiner Unterschrift die verbindliche Anmeldung für alle auf dem Formular angemeldeten Teilnehmer und steht insofern auch für alle Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit ihm und den übrigen von ihm angemeldeten Teilnehmen entstehen, persönlich ein. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot von velonobilis vor, das der Kunde innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises oder Leistung einer Anzahlung) annehmen kann.

2. Anzahlung/ Restzahlung

Mit Eingang der Reisebestätigung bei dem Reiseteilnehmer wird eine Anzahlung pro Person von 15% des Reisepreises auf das Konto der Kieler Volksbank, Kontonummer 70446903, BLZ 21090007 fällig . Der Restbetrag ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise auf das angegebene Konto zu begleichen. Nach Eingang der gesamten Reisekosten bei velonobilis werden die vollständigen Reiseunterlagen versandt.

3. Leistungen und Preise

Die in dem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind so, wie bei den Reisebeschreibungen und in der hierauf Bezug nehmende Reisebestätigung definiert, für den Reisevertrag verbindlich. Eine in der Beschreibung angegebene touristische Einstufung von Hotels oder sonstigen Unterkünften der Kunden bezieht sich auf die Klassifizierung im jeweiligen Zielgebiet. velonobilis ist berechtigt, den Inhalt des Reisevertrages zu ändern, wenn die einzelnen Leistungen unerwartet und von velonobilis nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden können bzw. die Erbringung einzelner Leistungen der Fa. velonobilis unerwartet und von velonobilis nicht zu vertretenden Gründen wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss aus vorstehenden Gründen notwendig geworden sind und von velonobilis herbeigeführt werden, jedoch nur insoweit, als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere kann die Belegung zusätzlicher Zimmer in einem anderen Hause oder die Unterbringung einer Gruppe in einem anderen, nach Möglichkeit vergleichbaren Hause, notwendig werden. Verzichtet der Kunde auf einzelne bezahlte Reiseleistungen wie z.B. Hotelaufenthalte, Mahlzeiten, Beförderungen etc. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von velonobilis nicht zu vertretenden Gründen, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Alle Preise gelten ausschließlich für Reisen, die im angegebenen Kalenderjahr stattfinden. Von einer Änderung von Reiseleistungen, einer Absage der Reise oder einer Preiserhöhung werden die Gäste unverzüglich unterrichtet, nachdem velonobilis selbst hiervon Kenntnis erlangt hat. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - ebenso wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch velonobilis - die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn velonobilis eine solche Reise noch aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber velonobilis geltend zu machen.

4. Umbuchung der Reise

Bei Umbuchung auf eine andere Reise oder Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, ist velonobilis berechtigt, EUR 30,- pro Person zu berechnen. Sollte sich für den freiwerdenden Platz kein Ersatzteilnehmer finden, wird die Umbuchung wie ein Reiserücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung abgewickelt.

5. Rücktritt vom Reisevertrag

Ein Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Im Falle des Rücktrittes ist velonobilis berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen, die wie folgt pauschaliert wird:

Bei Rücktritt ab dem ...  
43. Tag vor Reisenatritt € 30,00 pauschal pro Person
42.Tag bis 36.Tag 5% des Reisepreises pro Person
35. bis 29. Tag 20% des Reisepreises pro Person
28. bis 15. Tag 50% des Reisepreises pro Person
14. bis 6. Tag 60% des Reisepreises pro Person
6. Tag bis zum Reisetermin oder Nichtantritt 90% des Reisepreises pro Person

Der Kunde ist berechtigt, velonobilis nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale. Wird der durch den Rücktritt frei werdende Platz durch einen anderen Reiseteilnehmer besetzt, wird nur die Entschädigung von EUR 30,- pro Person berechnet. Zur Absicherung des Kostenrisikos im Rücktrittsfall empfiehlt velonobilis dringend den Abschluss einer eigenen Reiserücktrittsversicherung, die im Reisepreis nicht enthalten ist.

6. Absage der Reise durch velonobilis

6.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn ein Reisender den Ablauf der Reise ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört bzw. gefährdet, und das Interesse anderer Teilnehmer an einem reibungslosen und ihren Urlaubserwartungen entsprechenden Reiseablauf nicht beachtet ,kann velonobilis den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. velonobilis behält sich den Anspruch auf den Reisepreis in diesem Falle vor. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Betroffene selbst.

6.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
velonobilis behält sich uns ferner vor, eine Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die
Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen nicht erreicht ist. velonobilis ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. In diesem Fall wird der volle Reisepreis erstattet.

6.3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise bei Vertragsschluss infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl velonobilis als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann velonobilis für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

7. Insolvenzschutz

Den Richtlinien des Reisevertragsrechts gemäß wurde für alle Veranstaltungen eine Reiseausfallversicherung abgeschlossen, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sicherstellt sowie die Kosten ersetzt, die dem Reisenden für die Rückreise entstehen. Der ausgehändigte Sicherungsschein garantiert diese Versicherungsleistungen. Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102 f, 94036 Passau, Tel. 0851-52152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG. Rückfragen sind an Travelsafe zu richten.

8. Haftung

velonobilis haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen im Angebot und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102 f, 94036 Passau bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG. Rückfragen sind an travelsafe zu richten. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (STVO) selbst verantwortlich. Die Einschätzung des persönlichen Leistungsvermögens und der körperlichen Eignung obliegt dem Reiseteilnehmer stets selbst. Für Schäden, die der Reiseteilnehmer anderen zufügt, haftet er selbst. Hiergegen schützt gegebenenfalls die persönliche Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von velonobilis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit velonobilis für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von velonobilis aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. velonobilis haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet sind. Dies gilt z. B. für die Beförderung im Linienverkehr von Bahn, Bus oder Schiff oder in Mietwagen. Eine zusätzliche Versicherung gegen Risiken, die mit einer Reise verbunden sind, auf eigene Kosten wird von velonobilis dringend empfohlen. velonobilis stellt dem Teilnehmer während der Reise ein Leihfahrrad kostenfrei (Ausnahme: Tagestouren) zur Verfügung. Besteht der Kunde auf der Benutzung seines eigenen Fahrrades, lehnt velonobilis jegliche Haftung für Personenschäden des teilnehmenden Radfahrers und Sachschäden oder Diebstahl an dem Fremdfahrrad, es sei denn sie sind grob fahrlässig durch velonobilis herbeigeführt, ab.

9. Reklamationen, Vertragsobliegenheiten

Sollte trotz größter Sorgfalt, die velonobilis für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwendet, dennoch ein Grund zur Reklamation bestehen, stehen dem Reiseteilnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes nur zu, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, velonobilis einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt nur die Geschäftsführung von velonobilis, Fasanenweg 22, 23714 Krummsee, Tel. 04523-2020815, Fax 04523-2020814 entgegen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Der Kunde kann bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise nur kündigen, wenn er velonobilis zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt hat. Eine solche Frist muss nicht eingeräumt werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von velonobilis verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Gewährleistungsansprüche müssen nach der gesetzlichen Regelung innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz von velonobilis unter der angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann erhoben werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglichen Reiseende.

10. Sonstiges

velonobilis versichert, dass alle personenbezogenen Daten, die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Der Reisende erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner Daten durch velonobilis sowie zur Weitergabe seiner Daten zu Zwecken, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Reiseleistung stehen (z.B. Hotelbuchung), einverstanden. Der Reisende erklärt sich zudem damit einverstanden, dass sein Name und der Herkunftsort auf einer Liste der Mitreisenden innerhalb der Reisegruppe weitergegeben werden.

Der Reisende kann velonobilis an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von velonobilis gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von velonobilis maßgeblich.

Für alle Ansprüche aus dem Reisevertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen des Angebotes bzgl. der Inhalte der Radtouren aus wichtigen und übergeordneten Gründen bleiben vorbehalten.

Reiseveranstalter:

velonobilis | Kulturradreisen ab 55
Dr. Jenny Becker-Birck
Fasanenweg 22
23714 Malente-Krummsee

Tel.: 04523-2020815
Fax: 04523-2020814
E-Mail: info [at] velonobilis [dot] de
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